VR 4554 AG Düsseldorf · aktuell
Strukturierte Informationen
Evangelische Jugendfreizeitstätten im Kirchenkreis Düsseldorf e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Düsseldorf (R1101)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
4554
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 13.10.1965 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.12.1988 geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 03.02.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2004.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt I und Beschlüsse Blatt II, III, IV und V der Akten
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.06.2012 ist die Satzung insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurden der Name des Vereins und die allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt I der Akten
Abrufuhrzeit
04:46:11
Abrufdatum
2024-12-14
Letzte Eintragung
2014-02-10
Anzahl Eintragungen
2
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2012-06-28
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1965-10-13
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Evangelische Jugendfreizeitstätten im Kirchenkreis Düsseldorf e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Düsseldorf
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der geschäftsführende Vorstand, der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist, besteht aus: a) dem Vereinsvorsitzenden, b) dem Geschäftsführer, c) zwei weiteren vom Vorstand zu wählenden Mitgliedern. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Zum Vorstand gehören weitere Personen, die jedoch nicht Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind zum Abschluß eines Vergleichs zu einer Verzichtsleistung oder zur Anerkennung eines gegnerischen Klageanspruchs nur unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Vorstandes berechtigt. Zum Abschluß von Miet- und Pachtverträgen, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken sowie zu Grundstücksbelastungen und zur Aufnahme von Darlehen bedarf der Geschäftsführende Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.