Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei der Eingehung von Verbindlichkeiten, die in Einzelfällen einen Wert von 30.000,00 Euro übersteigen, zur Einstellung von Arbeitnehmenden, zum Erwerb und zur Belastung jeglichen Grundbesitzes (inklusive Miteigentumsanteilen), grundstücksgleichen Rechten und Erbbaurechten, sowie für die Veräußerung von Vereinsvermögen, die im Einzelfall einen Verkehrswert von 30.000,00 Euro übersteigen, erfolgt die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.