Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder gmndstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 3.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 EUR belasten, ist die Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, als dazu die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.