Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte welche jeweils einen Wert von 1000,00 EUR überschreiten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. Weiter dürfen folgende Rechtsgeschäfte nicht ohne Vorstandsbeschluss ausgeführt werden: a) Kreditaufnahme, b) Beleihung von Vereinsvermögen und c) das Eingehen von Dauerschuldverhältnissen.