Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.