Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei ein Vertreter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften in Höhe von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften bis 2.500,00 EUR sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister jeweils einzeln befugt. Die Kreditaufnahme erfordert die Zustimmung der Mitgliederversammlung.