Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der Kassenwart, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierüber ein schriftlicher Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.