Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist mit Wirkung gegen Dritte insofern beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR ein Beschluss des gesamten Vorstandes erforderlich ist.