Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln. Zur Aufnahme oder Vergabe von Darlehen über 5000,00 EUR, Kauf und Verkauf von Immobilien, Beleihung vorhandener Immobilien und Abschluss von Geschäften mit einer Investitionsumme über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.