Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 500,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 2.000,00 EUR belasten, die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.