Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 10883
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Takeda Unterstützungskasse e.V.
b)
Düsseldorf
a)
Vorstand ist die Mercer Deutschland GmbH.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung können bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses
den Verein allein.
Sind weitere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese
den Verein gemeinsam.
Die Mercer Deutschland GmbHG vertritt dann als
Vorsitzender des Vereins den Verein stets allein.
b)
Vorstand:
Mercer Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main HR B 76595)
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.03.2003 mit Änderung vom 10.06.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Rechnungsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Mülheim an der
Ruhr (bisher Amtsgericht Duisburg VR 51549) nach Düsseldorf beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.03.2013 ist die Satzung geändert in
den §§ 1 (Name, Sitz, Rechnungsjahr), 2 (Vereinszweck), 3 (Mitgliedschaft), 4
(Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Beirat), 11 (Einkünfte), 12 (Vermögen), 13 (Leistungen),
14 (Freiwilligkeit der Leistungen) und 16 (Vermögensverwendung bei Auflösung). Dabei
wurde auch der Name des Vereins geändert.
a)
13.06.2013
Allwicher
b)
Satzung Blatt I, II, III und IV der
Akten
2
a)
Vorstand ist die Mercer Deutschland GmbH.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung können bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses
den Verein allein.
Sind weitere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese
den Verein gemeinsam.
Die Mercer Deutschland GmbHG vertritt dann als
Vorsitzender des Vereins den Verein stets allein.
Der Vorstand hat die Befugnis im Namen des Vereins
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.11.2016 ist die Satzung geändert in §
6 (Vorstand) und § 12 (Vermögen).
a)
14.12.2016
Sanders-Keilhäuber
b)
Satzung Blatt V der Akten
Abruf vom 14.12.2024