Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Geschäftsführer und der Schatzmneister vertreten den Verein jeweils allein bis zu einer Summe von 500 € je Geschäftsvorgang. Für jeden Geschäftsvorgang oberhalb dieser Summe bedarf es der Zustimmung einer weiteren Person aus dem geschäftsführenden Vorstand.