Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter die/der Vorsitzende. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 12.500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.