Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften von über 3.000,00 EURO, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung, Strafanzeigen und die Aufnahme von Krediten muss der Verein durch mindestens drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden.