Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter das geborene Vorstandsmitglied, beschlussfähig. Fördermaßnahmen mit einem Geschäftswert über EUR 15.000,00 bedürfen der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.