Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 5.000,00 € übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.