Die Vorstandsmitglieder vertreteten mehrheitlich. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 5.000 EUR verpflichten, wird der Verein vom Vorsitzenden allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einem Betrag von 5.000 EUR wird der Verein von allen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.