Der Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Schatzmeister vertreten den Verein bei Rechtsgeschäften bis zum Wert von 2.000,00 Euro je allein. Bei Rechtsgeschäften über einem Wert von 2.000,00 Euro wird der Verein von dem Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.