Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht dahingehend beschränkt, dass er ohne Beschluss der Mitgliederversammlung und der schriftlichen Genehmigung des Dachverbandes Immobilien weder veräußern noch erwerben und bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch mit einer Hypothek belasten darf.