Tag der ersten Eintragung: 12.11.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der/die Geschäftsführer/in) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzungsänderung Blatt 23 - 26 des Sonderbandes
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), die Einfügung des § 10 (Besondere Vertreter des Vereins) und damit Verschiebung der nachfolgenden Vorschriften beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 55-60 des Sonderbandes
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Von Amts wegen berichtigend zu Eintragung lfd. Nr. 6 eingetragen
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.
vertretungsbefugt gerichtlich und außergerichtlich in allen einfachen Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung. Einfache Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung sind solche, die einen Geschäftswert von 2.500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen und bei Dauerschuldverhältnissen solche, die eine Laufzeit von nicht länger als ein Jahr haben.