| Eintragungstext | | Text | Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.
Der Vorstand hat das Recht, Ausgaben im Sinne des § 1 der Satzung bis zu einem Betrag von 800,00 Euro zu tätigen. Für darüber hinaus gehende Ausgaben ist unter Umständen die Genehmigung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich. |
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