| Eintragungstext | | Text | Im Rahmen der Geschäftsführung ist der Vorstand zum Abschluss von Geschäften mit einem Gegenstandswert von bis 3.000,00 Euro oder einer Verpflichtungsdauer von bis zu einem Jahr berechtigt. Der Vorsitzende ist im Rahmen der Geschäftsführung zum Abschluss von Geschäften mit einem Gegenstandswert von bis zu 600,00 Euro berechtigt. |
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