| Eintragungstext | | Text | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1000,00 DM ist die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. |
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