| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer vertreten den Verein gemeinsam.
Bei Verhinderung wird der 1. Vorsitzende durch einen stellvertretenden Vorsitzenden und der Geschäftsführer durch den Schatzmeister vertreten. |