| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen:
- die Festellung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr;
- Grundstücksgeschäfte aller Art (Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundbesitz);
- der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen mit einem Wert von über 20.000,00 EUR;
- die Aufnahme von Krediten über einen Betrag von 50.000,00 EUR hinaus. |