| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,00 DEM für den Einzelfall verpflichten, sind von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes. |