| Eintragungstext | | Text | Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit sie den Betrag von 3.000,00 EUR für den Einzelfall nicht überschreiten.
Verbindlichkeiten über 3.000,00 EUR bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. |
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