| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, wobei eines der Vorstandsmitglieder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss und das andere Vorstandsmitglied der Schriftführer oder Kassierer |