Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR bedürfen der schriftlichen Zustimmung zweier weiterer Vorstandsmitglieder des erweiterten Vorstandes.