| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem ersten und zweiten Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei eines der beiden Mitglieder der Präsident sein muss. |