| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Mitglieder des Vorstandes sind stets einzelvertretungsberechtigt.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart, erforderlich. |