| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer. Zur Vertretung ist der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied befugt. |