| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister können durch den Kassenwart allein vorgenommen werden. |