| Eintragungstext | | Text | Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass der Vorstand zu einem (einzelnen) Rechtsgeschäft mit einem Geschäftswert bis zu 10.000,00 € befugt ist, darüber hinaus die Zustimmung der Mitgliederversamlung mit 2/3 Mehrheit bedarf. |
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