| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter/seine Stellvertreter und der Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen des Ortsvereins werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter/einem seiner Stellvertreter je zusammen mit einem weiteren der in Satz 1 genannten Mitglieder des Vorstandes abgegeben. |