| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtshandlungen, die den Verein mit über 1.000,00 EUR verpflichten, müssen beide Vorsitzende zusammen und zusätzlich mit dem Kassenwart oder bei dessen Verhinderung mit dem Schriftführer handeln oder vertreten. |