| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
b) Verpfändung des beweglichen und unbeweglichen Vereinsvermögens,
c) Abschluss von Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften der Zustimmung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland:
a) Verfügung über Grunsdstücke und grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Häuser,
b) Verfügung über das gesamte oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens,
c) Belastung von Grundstücken, soweit nicht das 1. Grundpfandrecht bestellt wird,
d) Errichtung und bauliche Veränderung von Häusern. |