| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch drei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist. Es dürfen nur Ausgaben geleistet werden, für die eine entsprechende Deckung auf den Vereinskonten vorhanden ist. |