| Eintragungstext | | Text | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Jedes Vorstandsmitglied ist bereichtigt, bis zu einer Grenze in Höhe von 1.500,00 EUR allein über sonstige anstehende Ausgaben zu entscheiden. Bei Beträgen zwischen 1.500,00 EUR und 5.000,00 EUR hat die Mehrheit des Vorstandes zu entscheiden. Bei Ausgaben von Beträgen über 5.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung. |
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