| Eintragungstext | | Text | Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen:
- der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen mit einem Wert von über 20.000,00 EUR; - die Aufnahme von Krediten über einen Betrag von 50.000,00 EUR hinaus. |
|