| Eintragungstext | | Text | Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und dem Kassenwart als Gesamtvertretungsbefugte. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 5.000,00 Euro nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. |
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