| Eintragungstext | | Text | Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er nicht befugt ist zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Übernahme von Bürgschaften, zur Erteilung von Pensionszusagen und zum entgeltlichen Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken. |
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