| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 2.000,00 EUR verpflichten, können nur durch drei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich erfolgen.
Der Kassenwart ist berechtigt verpflichtende Rechtsgeschäfte bis 2.000,00 EUR allein zu tätigen. |