| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der 1. Vorsitzende und der Kassierer vertreten den Verein allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 Euro der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. |