| Eintragungstext | | Text | Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf oder zur An- oder Vermietung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |
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