Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2004.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung darf der Vorstand weder
- Grundstücke veräußern oder erwerben
- noch bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder sonst belasten.