Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 EUR je Einzelfall sowie bei Grundstücksgeschäften, Kreditaufnahmen, der Erteilung von Bürgschaften und dem Abschluss von Verträgen mit mehr als einem Jahr Laufzeit vertreten die Vorstände gemeinsam.