| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird außergerichtlich durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam oder zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Gerichtlich wird der Verein durch den Gesamtvorstand vertreten. Für den Abschluss von Verträgen mit einem Volumen von mehr als jeweils 5.000 EUR bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Nachhaltige und wesentliche Änderungen der hergebrachten Art der Verwaltung oder der Organisation, ferner Einstellung oder wesentliche Einschränkung betriebener Geschäftszweige oder Aufnahme neuer Geschäftszweige, Abschluss und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen von über 6.000 EUR, Aufnahme und Gewährung von Krediten, Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für die AG FBH e.V., Versorgungszusagen an Arbeitnehmer jeder Art, Vermietung und Verpachtung im Eigentum der AG FBH e.V. stehender Grundstücke, Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen von Angestellten, Abschluss und Änderung von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern, freiwillige Zuwendungen oder sonstige Schenkungen an Mitglieder der AG FBH e.V. und/oder an Arbeitnehmer, freiwillige Zuwendungen an Dritte, Einleitung von Aktivprozessen, Anschaffungen und Investitionen einschließlich der Vornahme von Neubaumaßnahmen von über 5.000 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |