VR 9171 AG Bonn · aktuell
Strukturierte Informationen
Arbeitsgemeinschaft steuerberatender Fachberater Heilberufe/Gesundheitswesen e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Bonn (R3201)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
9171
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 24.06.2008 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.09.2009 geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 5 der Akten
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
zu lfd. Nr. 1, Spalte 3 von Amts wegen berichtigend eingetragen
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 49 der Akte Satzung Blatt 41 der Akte
Abrufuhrzeit
20:43:26
Abrufdatum
2024-12-27
Letzte Eintragung
2015-10-01
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2015-02-10
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2008-06-24
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Arbeitsgemeinschaft steuerberatender Fachberater Heilberufe/Gesundheitswesen e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Bonn
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Verein wird außergerichtlich durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam oder zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Gerichtlich wird der Verein durch den Gesamtvorstand vertreten. Für den Abschluss von Verträgen mit einem Volumen von mehr als jeweils 5.000 EUR bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Nachhaltige und wesentliche Änderungen der hergebrachten Art der Verwaltung oder der Organisation, ferner Einstellung oder wesentliche Einschränkung betriebener Geschäftszweige oder Aufnahme neuer Geschäftszweige, Abschluss und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen von über 6.000 EUR, Aufnahme und Gewährung von Krediten, Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für die AG FBH e.V., Versorgungszusagen an Arbeitnehmer jeder Art, Vermietung und Verpachtung im Eigentum der AG FBH e.V. stehender Grundstücke, Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen von Angestellten, Abschluss und Änderung von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern, freiwillige Zuwendungen oder sonstige Schenkungen an Mitglieder der AG FBH e.V. und/oder an Arbeitnehmer, freiwillige Zuwendungen an Dritte, Einleitung von Aktivprozessen, Anschaffungen und Investitionen einschließlich der Vornahme von Neubaumaßnahmen von über 5.000 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.