| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | vertretungsbefugt für den Geschäftskreis: Leitung der Geschäftsstelle, Erledigung der laufenden Geschäfte, Vertretung des Vereins nach außen, Antragstellung und Abgabe von Erklärungen beim Amtsgericht -Registergericht-, Personalplanung und deren Umsetzung; die Vertretungsbefugnis umfasst nicht: Abschluss von Pacht- und Mietverträgen für Grundstücke und Räume sowie für Geräte, wenn die monatliche Verpflichtung insgesamt mehr als 5.000,00 € beträgt, Anschaffungen und Investitionen, wenn die Anschaffungskosten 10.000,00 € im Einzelfall übersteigen, Einstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten auf Fachbereichsleiterebene, Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von Krediten von mehr als 10.000,00 €, Gewährung von Sicherheiten jeder Art und Bewilligung von Krediten, Übernahme fremder Verbindlichkeiten, Abschluss von neuen Labelvereinbarungen. |