Die Satzung ist errichtet am 11.05.1933 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.06.1998 geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1934 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2005.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 304, Beschluss Blatt 277-294 der Akten
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 Absatz 3, Absatz 4 Buchstabe c, § 3 Absatz 4 (neuer Absatz), § 8 Absatz 2/ § 20 Buchstabe j, § 9 Absatz 3/ § 20 Buchstabe k, Absatz 4, § 9 Absatz 5 (neuer Absatz/§ 20 Buchstabe I), § 10 Absatz 3 Sätze 2, 3 neu eingefügt, § 29 Absatz 1, Umnummerierung §§ 28-32 (§ 28 wird zu § 26, § 29 wird zu § 27, § 30 wird zu § 28, § 31 wird zu § 29, § 32 wird zu § 30) und damit verbunden Angleichung der Querverweise auf diese Paragraphen in § 5 Satz 3, § 14 Satz 2, § 16 Absatz 1 Ziffer 2, § 17 Buchstaben d, e, f, § 20 Buchstaben d, f und § 23 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 397 - 410
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 411 der Akten
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), in § 3 (Mitgliedschaft), in § 5 (Ehrenmitgliedschaft), in § 6 (Berufsordnung), in § 15 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), in § 17 (Zuständigkeit der Deligiertenversammlung), in § 18 (Beschlussfassung der Delegiertenversammlung), in § 19 (Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden), in § 21 (Beschlussfassung der Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden), in § 23 (Landesverbände) sowie in § 27 (Wirtschaftsüberwachung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 449-456 der Akte Satzung Blatt 476 der Akte
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Geschäfte bis zu EUR 10.000,00 besteht Einzelvertretung, bei Rechtsgeschäften bis zu EUR 50.000,00 vertreten zwei Vorstandsmitglieder, bei Rechtsgeschäften über EUR 50.000,00 und Verfügung über den Erwerb oder die Veräußerung und Beleihung von Immobilien vertreten zwei Vorstandsmitglieder mit Nachweis der Zustimmung der Versammlung des Landesverbandsvorsitzenden.